Die Zahl der Fälle, in denen Polizei und Staatsanwaltschaft gegen einen Pforzheimer Zahnarzt ermitteln, weil er aus Gewinnstreben gesunde Zähne gezogen und durch teure Implantate ersetzt haben soll, ist auf rund 100 gestiegen. Eine Schlappe hat der Zahnarzt bereits einstecken müssen: Nach dem Landgericht hat nun auch der sechste Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe geurteilt, dass im Zuge der Verdachtsberichterstattung die Pressefreiheit und das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit höher zu bewerten seien als der Schutz der Persönlichkeitsrechte des Zahnmediziners.
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