Nunmehr kam man aufgrund des geltenden Urheberrechts im Saarland auf die Idee, noch etwas dazu verdienen zu wollen. Seit Mitte September hat man mehr als 100 Praxen mit anwaltlichen Abmahnschreiben überzogen. Die angeschriebenen Praxen wurden von der Kanzlei über das Internet recherchiert. Inzwischen wird jeder Praxis empfohlen, bei einer eventuellen Abmahnung fürs erste kein Geld zu zahlen, sondern lediglich eine Unterlassungserklärung abzugeben, die ausdrückt, dass man diese Bilder nicht mehr nutzen wird. Da eine derartige Unterlassungserklärung eine spezielle rechtliche Form aufweisen muss, kann man ein Muster einer derartigen Unterlassungserklärung unter der nachstehenden Adresse erhalten: urhg@gruppeeins.de
Generell sollte jede Praxis prüfen, ob sie die Rechte an allen von ihr genutzten Bildern besitzt oder zumindest mit dem Urheber eine Vereinbarung über die Nutzung getroffen hat. Leider finden sich immer häufiger Fälle, wo die Rechte von Bildern, Texten oder sonstigen schutzwürdigen Werken nicht geklärt sind. Dies sollte man tunlichst angehen und überprüfen. Denn bekanntlich kann das zu einem teuren Vergnügen werden. Informationen zum Urheberrecht findet man auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums unter http://bundesrecht.juris.de/urhg oder unter http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht bei Wikipedia.
Schlagwörter: Spitta-Verlag
Dezember 22, 2009 um 11:05 nachmittags |
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Dezember 30, 2009 um 7:29 vormittags |
Hallo zusammen!!!!
Auch ich war von einer Abmahnung im Urhberrecht betroffen. Man sollte sicherlich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, da es immer auf den Einzelfall ankommt.
Einfach so eine Unterlassungserklärung abzugeben ist nach Ansicht meines Anwalts nicht sinnvoll, da diese 30 Jahre lang gültig ist und man im Falle eines Verstosses eine Vertragsstrafe zahlen muss, die finanziell schon weh tut. Über all das sollte man sich bewusst sein.
Einen Ratgeber zum Urheberrecht findet man für erste Informationen vielfach im Internet – einfach mal googeln – oder z.B. unter http://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aufsaetze/urheberrecht-teil-1.html
Viele Grüsse
Gerd W.