so zumindest Chefredakteur Jürgen Pischel in der DZW
„Wir haben es geschafft“ – so klopften sich am Wochenende die Politfunktionäre aus Kammern, Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) und Freiem Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) beim Davoser Fortbildungs-, Ski- und Polit-Event gegenseitig auf die Schultern, weil ihre gemeinsame Ablehnungsfront zur GOZ-Novellierung Bestand hatte. Es sei in geschlossener Lobby-Strategie gelungen, die GOZ-neu zu verhindern. Eine Neufassung und Neubewertung der GOZ ist somit in die nächste Legislaturperiode verschoben worden.

Verhindern, das war schon immer die oberste politische Strategie von Arzt- und Zahnarztfunktionären, und so werden seit Jahrzehnten politische Erfolge mit dem Slogan „Wir haben wieder einmal das Allerschlimmste verhindert“ gefeiert. Bevor man bereit war, ein Ergebnis am Verhandlungstisch zu erzielen, setzte man lieber auf Schiedsamtsentscheidungen.
Warum diese Verweigerungs-, Verhinderungs- und Verschiebungsstrategie? Weil man einfach zu feige – oder ohnmächtig – ist, Ergebnisse, die natürlich nur im Kompromiss, in Geben und Nehmen zustande kommen können, den eigenen Zwangsmitgliedern – die aus Gründen des Rechtsstatus sowieso alles hinnehmen müssen – zu verkaufen, sich bei ihnen zu rechtfertigen.
So lief es auch wieder bei der GOZ-Novellierung ab. Obwohl die Leistungsbeschreibungen in den Arbeitsgruppen im Bundesgesundheitsministerium weitgehend gemeinsam erarbeitet wurden, vor allem aber zu zwei Dritteln aus einer von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) vorgegebenen Neubeschreibung für den Bema auf zahnmedizinischer „State-of-the-Art-Basis“ übernommen worden sind, werden nun im Leistungskatalog „schwerste medizinische Mängel“ konstatiert – ohne sie zu benennen. So heißt es, eine „Paro“ oder eine „Endo“ oder eine „Implantologie“ oder gar eine „KfO“ seien künftig einfach „nicht mehr machbar“. An Fakten aber gibt es dazu nichts weiter. Bei den Kommentaren zu Leistungsbewertungen ist dann sowieso immer alles viel zu wenig. Ist es ja auch!
Das Ministerium lässt aber auch nicht an seinen Berechnungen „rütteln“, seien sie doch von einem unabhängigen wissenschaftlichen Institut und der Privaten Krankenversicherung (PKV) bestätigt. Aber man zeigt sich in der Gesundheitspolitik bereit, beim GOZ-Punktwert nachzubessern.
Gleiches gilt beim zweiten Streitpunkt, der Öffnungsklausel. Diese sollten die PKVen erhalten, aber – so die Kompromissidee des BMG – auch die Zahnärzte sollten die GOZ abdingen und zum Beispiel nach der eigenen Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) Behandlungsverträge mit Patienten schließen können.
„Viel zu wenig“, hieß es bei den Zahnärztefunktionären zu diesem Kompromissvorschlägen. Man berief sich auf die gemeinsam mit der Wissenschaft und den Fachverbänden beschlossene Gesamtablehnung des GOZ-Referentenentwurfs und beschloss, darauf zu beharren. Nun ist man stolz, damit – zumindest vorerst – durch „Schubladisierung“, also schlicht Verschieben, Erfolg gehabt zu haben.
Dieses Beharren in der Ablehnung, komme an Nachbesserung was wolle, hat einen einzigen Grund. Die FDP umwirbt Ärzte und Zahnärzte mit Schalmeienklängen: „Wartet, bis wir im Herbst mit der Union regieren, und dann wird alles in Eurem Sinne geschehen. Seht doch unseren Antrag zur ‚Abschaffung des Gesundheitsfonds‘ im Bundestag“ – als ginge das noch so einfach, und wenn statt des „Einheitsbeitrags“ eine einheitliche „ Gesundheitsprämie“ gefordert wird, was bitte ist das viel anderes? Statt der Einheitsversicherung soll es lauter „gleiche Kassen“ im Wettbewerb geben und vor allem statt „Sachleistung“ soll eben „Kostenerstattung“ eingeführt werden. Dies wollen die Ärzte und Zahnärzte in der breiten Grundabsicherung längst nicht mehr, aber das hat sich noch nicht bis zu vielen FDP-Gesundheitsexperten herumgesprochen.
Was für ein Programm. Die CDU/CSU macht gerade bei Gesetzen mit, Banken zwangsweise zu verstaatlichen, und die FDP will die Gesundheitsprämie zur Entlastung der Arbeitgeber und zur Solidaritätsabsicherung mit Milliarden aus Steuermitteln subventionieren, aber die gesetzlichen Krankenkassen privatisieren.
Den Zahnärzten verspricht man eine Leistungsbeschreibung der GOZ, medizinisch State of the Art, allein aus Zahnarzthand. Die Zahnärzte wollen vor dem Wettbewerb geschützt werden, den man für alle Kassen total – auch für den Leistungseinkauf – öffnen möchte. Und es soll vor allem eine gerechte Honoraranpassung zum Verlustausgleich der vergangenen Jahre geben, also mindestens eine Verdoppelung der GOZ-Gebühren. Dies, zumal sich der größte Feind für all diesen, für die Zahnärzte positiv beschriebenen GOZ-Wandel, in den PKVen verbirgt. Wer die vergangenen Jahrzehnte Regierungsarbeit der FDP verfolgt hat, weiß, das noch keine politische Entscheidung von der FDP getroffen worden ist, die gegen Versicherungsinteressen gelaufen wäre. Die FDP ist nicht die „Zahnärzte-Partei“, sondern immer der verlängerte Arm der Versicherungslobby gewesen, und daran hat sich nichts geändert. Und die PKVen haben den heute vorliegenden GOZ-Novellierungsentwurf weitgehend mitbestimmt und wären mit dieser Umsetzung höchst zufrieden.
Nicht zuletzt: Wenn die schwelende Rezession in den nächsten Wochen ausbricht, weitere Arbeitsplätze verloren gehen, das Heer der Kurzarbeiter – weniger Geld – wie der Arbeitslosen wächst, die Stimmung schlechter wird, kann bis zur Bundestagswahl die bisher in Umfragen noch große Mehrheit von Schwarz-Gelb schnell kippen. Wenn es gerade um ein oder zwei Stimmen im Bundestag nicht reicht, dann haben wir wieder eine Große Koalition.
Dann aber wird es für die „Verweigerungs-Funktionäre“ hart werden, in schlechter wirtschaftlicher Lage eine private Gebührenordnung zum Nutzen der Zahnärzteschaft durchzukämpfen. Wahrscheinlich wird sie dann gleich autark von der Politik erlassen, ohne die Zahnärzte noch groß einzuschalten.
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